Nach fast zwanzig Jahren mit befristeten Zulassungsbeschränkungen im ambulanten Bereich ist eine neue, dauerhafte gesetzliche Grundlage für die Zulassung von Ärztinnen und Ärzten geschaffen worden. Die Gesetzesänderung wurde von den eidgenössischen Räten in der Sommersession verabschiedet. Sie tritt voraussichtlich auf den 1. Juli 2021 in Kraft. Der FMH ist es gelungen, in der parlamentarischen Beratung Qualitätskriterien zur Zulassungssteuerung ins Gesetz einzubringen.
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