Unsere Forderungen
• Um eine autonome und informierte Entscheidung zu treffen, müssen Patienten und Fachpersonen den Inhalt des Gespräches verstehen. Die Verhältnisse sind entsprechend so anzupassen, dass Dolmetsch-Leistungen einfacher zugänglich werden.
• Damit Gesundheitsfachpersonen eine korrekte Diagnose stellen und eine angemessene und wirksame Behandlung aufnehmen können, ist es unabdingbar, dass sie die Gesundheitsbedürfnisse des Patienten oder der Patientin verstehen. Ein bedeutender Teil des Verständnisses wird über die Sprache erlangt: Sprachbarrieren müssen mit Hilfe von Dolmetsch-Diensten überwunden werden.
• Die Schweiz verfügt mit der Interessengemeinschaft für interkulturelles Dolmetschen und Vermitteln INTERPRET über eine Institution, die für das Ausbildungs- und Qualifizierungssystem verantwortlich ist und ein zweistufiges Qualifizierungsverfahren anbietet, das nationale und internationale Bekanntheit und Anerkennung geniesst. Die Standards sind zwingend einzuhalten, um eine entsprechende Qualität der Angebote zu garantieren.
• Obwohl Empfehlungen der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) vom 27. Juni 2019 zur Abgeltung von Dolmetsch-Leistungen in den Spitälern bestehen, werden diese unterschiedlich umgesetzt. Verbindliche Regelungen der Finanzierung von Dolmetsch-Leistungen im Gesundheitswesen sind zwingend erforderlich, Die gesetzliche Regelungslücke muss behoben werden. Eine nationale Lösung sowie die Kostenübernahme durch Dritte ist anzustreben sowohl für den stationären als auch für den ambulanten Bereich.
• Neue Technologien bringen Möglichkeiten, dass der Einsatz vor Ort wahlweise mittels Videodolmetschen ersetzt werden kann, was auch Kosteneinsparungen pro Einsatz bringen würde. Neue Technologien sind im Einsatz zu berücksichtigen.
• Die zur Verfügung stehenden Dolmetsch-Leistungen müssen möglichst einfach organsiert sein und die Bedürfnisse der Fachpersonen aus dem Gesundheitswesen, wie beispielsweise wenig Organisationsaufwand, rasche und zeitgerechte Disponibilität, berücksichtigen.
• Der Einsatz eines Dolmetschers oder einer Dolmetscherin im Rahmen der Einwilligungsaufklärung ist immer dann angezeigt, wenn dem Patienten bzw. der Patientin die notwendigen Informationen aus sprachlichen Gründen nicht auf andere Weise vermittelt werden können.
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