FMH/SIM Arzthaftungsmodul

FMH/SIM Arzthaftungsmodul

Aktuell
Ausgabe
2024/3334
DOI:
https://doi.org/10.4414/saez.2024.1521474720
Schweiz Ärzteztg. 2024;105(33-34):33-34

Affiliations
Dr. iur., FMH Rechtsdienst

Publiziert am 14.08.2024

Ausbildung Arzthaftung
Das nächste FMH/SIM Arzthaftungsmodul für medizinische Gutachterinnen und Gutachter findet am 28. November 2024 in Zürich statt. Gelehrt werden gutachtliche und juristische Brennpunkte des Arzthaftungsrechts spezifisch an der Schnittstelle der Fachdisziplinen Gynäkologie und Intensivmedizin.
Die FMH und die Swiss Insurance Medicine (SIM) führen gemeinsam am 28. November 2024 in der Klinik Hirslanden in Zürich ein weiteres Arzthaftungsmodul durch. Juristinnen und Mediziner aus dem Fachgebiet der Gynäkologie und neu auch der Intensivmedizin referieren zum Arzthaftungsrecht und zu den Vorgaben der gutachterlichen Tätigkeit bei der Beurteilung von Arzthaftungsfällen. Inhaltliche Brennpunkte der Gutachtertätigkeit, innovative neue Ansätze und Fallbeispiele werden interdisziplinär diskutiert.

Die Qualität des Gutachtens ist im engen Kontext mit Patientensicherheit und Rechtssicherheit zu betrachten.

Ziel der Gutachterausbildung

Die bevorstehende Fortbildungsveranstaltung bietet Medizinerinnen und Medizinern die Möglichkeit, sich in der Rechtsmaterie des Arzthaftungsrechts weiterzubilden. Ziel des Moduls ist es, die versicherungsmedizinische Terminologie zum Arzthaftungsrecht und die Anforderungen zur Erstellung eines Gutachtens in Arzthaftungsstreitigkeiten anhand von Fallvignetten zu vermitteln. Die Gutachterin beziehungsweise der Gutachter hat den Auftrag ein Gutachten, aufgrund ihrer respektive seiner berufsspezifischen Sachkunde mit der gebotenen vertragsmässig geschuldeten Sorgfalt auszuführen. Die Ausführungen eines Sachverständigen sind gemäss Rechtsprechung auf Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit und Widersprüchlichkeit seitens Rechtsanwender zu prüfen. Hinzuweisen ist, dass das Privatrecht im Fokus der Gutachterausbildung vom 28. November 2024 steht und inhaltlich von der gutachtlichen Tätigkeit im Sozialversicherungsrecht – in der Invalidenversicherung und Unfallversicherung – abzugrenzen ist.

Nächstes Modul in der Romandie

Nächste Durchführung des FMH/SIM Arzthaftungsmoduls FMH/SIM für medizinische Gutachterinnen und Gutachter in der Romandie:
Die nächste Durchführung dieses Moduls in der Romandie wird am 18. September 2025 stattfinden.

Inhalt des Arzthaftungsmoduls

Die Rechtsprechung des Arzthaftungsrechts ist für die Beurteilung des konkreten Falles untrennbar mit der gutachtlichen Tätigkeit verbunden. Um ein Gutachten lege artis erstellen zu können, ist das Wissen zur bundesgerichtlichen Rechtsprechung im Arzthaftungsrecht eine wichtige Grundlage. Die bundesgerichtliche Rechtsprechung spricht sich in Leiturteilen dazu aus, was einerseits die haftungsrechtlichen inhaltlichen Parameter sind und andererseits was von der gutachtlichen Fachexpertise erwartet wird.
Nebst der ärztlichen Sorgfaltspflicht stehen die ärztliche Aufklärungspflicht und die ärztliche Dokumentationspflicht im Fokus der bundesgerichtlichen Rechtsprechung zum Arzthaftungsrecht. Diese Aspekte der Arzthaftung beschäftigen nicht nur die Gutachterinnen und Gutachter bei der Erstellung eines Gutachtens, sondern auch jede Ärztin beziehungsweise jeden Arzt bei der Behandlung von Patientinnen und Patienten [1].

Um ein Gutachten lege artis erstellen zu können, ist das Wissen zur bundesgerichtlichen Rechtsprechung im Arzthaftungsrecht eine wichtige Grundlage.

Insbesondere die Beurteilung des Behandlungsfehlers im versicherungsmedizinischen Kontext ist einer der Brennpunkte der Gutachtertätigkeit. «Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts richten sich die Sorgfaltspflichten des Arztes im Allgemeinen nach den Umständen des Einzelfalles, namentlich nach der Art des Eingriffs oder der Behandlung, den damit verbundenen Risiken, dem Beurteilungs- und Bewertungsspielraum, der dem Arzt zusteht, sowie den Mitteln und der Dringlichkeit der medizinischen Massnahme. Der Arzt hat die nach den Umständen gebotene und zumutbare Sorgfalt zu beachten. Er hat indes nicht für jene Gefahren und Risiken einzustehen, die immanent mit jeder ärztlichen Handlung und auch mit der Krankheit an sich verbunden sind. Zudem steht dem Arzt sowohl in der Diagnose als auch in der Bestimmung therapeutischer oder anderer Massnahmen oftmals ein gewisser Entscheidungsspielraum zu. Der Arzt verletzt seine Sorgfaltspflichten nur dort, wo er eine Diagnose stellt bzw. eine Therapie oder ein sonstiges Vorgehen wählt, das nach dem allgemeinen fachlichen Wissensstand nicht mehr als vertretbar erscheint und daher den objektivierten Anforderungen der ärztlichen Kunst nicht genügt» [2].
Weitere zentrale Punkte dieser Fortbildungsveranstaltung sind das FMH-Gutachten sowie das Gemeinschaftliche Gutachterkonsilium (GGK) [3]. Das GGK stellt ein flexibles Modell für eine aussergerichtliche, mündliche Abarbeitung der medizinischen Fragestellungen in Arzthaftpflichtfällen unter direktem Einbezug aller Beteiligten und Betroffenen dar. Die FMH hat von 2019 bis Ende 2023 das FMH-GGK als Pilotprojekt durchgeführt. Das FMH-GGK wurde per 1. Januar 2024 definitiv in das FMH-Begutachtungsverfahren eingeführt.
Neu werden praxisrelevante Stolpersteine in der Begutachtung aus Sicht einer Anwältin präsentiert. Und den Abschluss der Veranstaltung bilden die Thematik Kommunikation und ein Round Table zu den Voraussetzungen, die es zu beachten gilt, um ein Gutachten lege artis zu erstellen.

Organisatorische Informationen

Kursort: Klinik Hirslanden in Zürich
Zeit: 15.00 Uhr bis 21.00 Uhr
SIM-Crédits 6 / SIWF-Crédits 6
Weitere Informationen zur Durchführung und Anmeldung für das nächste Arzthaftungsmodul finden Sie unter: t1p.de/fnb4y
iris.herzog[at]fmh.ch
1 Herzog-Zwitter I. Kernaussagen zum Arzthaftungsrecht. Schweiz Ärzteztg. 2022;103(05):132-134 https://saez.swisshealthweb.ch/de/article/doi/saez.2022.20508/
2 BGE 148 IV 39 E. 2.3.4.
3 https://www.fmh.ch/ueber-die-fmh/organisation/fmh-gutachterstelle.cfm

© Dzmitry Skazau / Dreamstime

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