Der Leserbeitrag von Johannes Irsiegler enthält tendenziöse und unwahre Aussagen, die ich gerne richtigstellen möchte. Er suggeriert, dass mit den neuen SAMW-Richtlinien nun Kinder und Jugendliche mit Stimmungsschwankungen, beeinflusst durch Medien und Peergroups, in den Suizid begleitet werden könnten, dabei schliesst das Kriterium der Wohlerwogenheit solche Fälle aus. Er verkennt und verzerrt die tatsächlichen Gründe, welche einen assistierten Suizid begründen. Exit führt bei Freitodbegleitungen genau Statistik über die Ursachen des Todeswunsches. Die neusten Zahlen von 2017 zeigen, dass es sich fast ausschliesslich um schwere somatische Krankheiten handelt: Krebs 39%, Polymorbidität 25%, chron. Schmerzen 7%, Lungenkrankheit 4%, ALS 3%, Parkinson 3%, Herzerkrankung 3%, Hirnschlag 3%, Augenkrankheit 2%, Demenz 2%, MS 2%, psychische Krankheit 2%, Nierenkrankheit 1%, Polyneuropathie 1%, Tetraplegie 1%, Andere 2%. Durchschnittsalter beim Tod: 78,1 Jahre. Die gleiche Verteilung fand sich auch schon 2015 und 2016. So sind es nur 2%, bei denen eine therapieresistente psychische Erkrankung zum Todeswunsch führte. Hier lässt Exit durch den Beizug psychiatrischer Fachärzte stets sehr sorgfältig abklären, ob es nicht doch noch therapeutische Optionen gibt und ob die Urteilsfähigkeit gegeben ist. Dass, wie behauptet, geistig und schwer mehrfachbehinderte Menschen in den Suizid begleitet werden könnten, widerspricht den Richtlinien der SAMW, da hier die Urteilsfähigkeit, wie bei einer fortgeschrittenen Demenzerkrankung, nicht gegeben wäre. Mit dem Kriterium «Die Krankheitssymptome und/oder Funktionseinschränkungen des Patienten sind für diesen Ursache unerträglichen Leidens» wird auch verhindert, dass gesunde Betagte in den Suizid begleitet werden.