Glossar (alphabetische Reihenfolge)
Ambulante Behandlungen Alle Behandlungen, die weder als stationär noch als teilstationär angesehen werden.
im stationären Sektor
Ambulanter Sektor Zum ambulanten Sektor gehören «Konsultations- und Behandlungstätigkeiten von Ärztinnen und Ärzten in Einzel- oder Gruppenpraxen. Die Patienten werden in der Regel ambulant oder
im Haus des Patienten behandelt (Hausbesuche). Inbegriffen sind auch Konsultationstätigkeiten von Privatärzten, welche Krankenhäusern angeschlossen sind, sowie Tätigkeiten in Kliniken, Unternehmen, Schulen, Altersheimen, Gewerkschaften und Wohltätigkeitsvereinen.»
(Quelle: BFS) Dies gilt zum Beispiel für Ärzte in einer Praxis.
AndererSektor Zum anderen Sektor gehören Tätigkeiten der Ärztinnen und Ärzte, die weder zum ambulanten noch zum stationären Sektor gehören, zum Beispiel Professor, Dozent, Angestellter bei Versicherungen etc.
Arbeitspensum Das Arbeitspensum wird in Halbtagen angegeben. Ein Halbtag entspricht einem Arbeitsvolumen von 4 bis 6 Stunden. Eine Vollzeitstelle wird definiert als ein durchschnittliches Wochen-Arbeitspensum von 10 Halbtagen.
Ärzte im ambulanten Sektor Die Ärztin / der Arzt, die/der ihre/seine Hauptberufstätigkeit im ambulanten Sektor hat.
Ärzte im anderen Sektor Die Ärztin / der Arzt, die/der ihre/seine Hauptberufstätigkeit im anderen Sektor hat.
Ärzte im stationären Sektor Die Ärztin / der Arzt, die/der ihre/seine Hauptberufstätigkeit im stationären Sektor hat.
Ärztenetzwerke Ärztenetzwerke sind Organisationen, die von Leistungserbringern gebildet werden und der Grundversorgung dienen. Durch verbindliches Zusammenwirken untereinander, mit netzfremden Leistungserbringern und mit den Kostenträgern, erbringen sie auf die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten ausgerichtete Gesundheitsleistungen. Dieses Zusammenwirken beruht auf vereinbarten Behandlungsprozessen, unternehmerischen Organisationsstrukturen und einer gemeinsamen Betreuungskultur.
Berufstätige Ärztinnen und Ärzte Als berufstätige Ärztinnen und Ärzte gelten Personen, die ein Universitätsstudium der Medizin erfolgreich abgeschlossen haben (mit oder ohne Weiterbildung) und im ambulanten Sektor,
im stationären Sektor (einschliesslich Assistenzärzte/-innen) oder in einem anderen Sektor
(z.B. Verwaltung, Versicherungen) tätig sind (Quelle BFS).
Doppel- oder Gruppenpraxis Nutzung von Apparaten, Einrichtungen oder Räumlichkeiten durch zwei oder mehr Ärzte.
Einzelpraxis Nutzung von Apparaten, Einrichtungen oder Räumlichkeiten durch einen einzigen Arzt.
Hauptberufstätigkeit Als Hauptberufstätigkeit gilt der Sektor (ambulant, stationär, anderer), in welchem die Ärztin / der Arzt mehrheitlich tätig ist.
Hauptfachgebiet Das Hauptfachgebiet eines Arztes ist der Facharzttitel, in welchem der Arzt seinen grössten Anteil der medizinischen Tätigkeit ausführt (gemäss Selbstdeklaration und vordefinierten Regeln).
Kanton Es gilt derjenige Kanton, in welchem der Arzt seine Hauptberufstätigkeit ausübt. Wenn keine Angaben vorhanden sind, gilt der Kanton der Kontaktadresse.
Stationäre Behandlung Aufenthalt im Spital von mindestens 24 Stunden zur Untersuchung, Behandlung und Pflege;
im stationären Sektor Aufenthalt im Spital von weniger als 24 Stunden, bei dem während einer Nacht ein Bett belegt wird, sowie Aufenthalt im Spital bei Überweisung in ein anderes Spital und bei Todesfall.
Stationärer Sektor Zum stationären Sektor zählen «Ärztliche Behandlungen, Diagnosen, Pflege, chirurgische Eingriffe, Analysen, Notfalldienst sowie Tätigkeit in der Aus-, Weiter- und Fortbildung usw.
in Krankenhäusern. Zum stationären Sektor gehören auch Wohnheime mit einer sozialen Betreuung rund um die Uhr von Kindern, Betagten und Personengruppen, die auf fremde Hilfe angewiesen sind» (Quelle: BFS).