Erklärung Sichere Medikation an Schnittstellen
Verbesserung der Medikationssicherheit durch den systematischen Medikationsabgleich in Spitälern
Patientensicherheit Schweiz und die unterzeichnenden Organisationen und Personen unterstützen folgende Forderungen:
An Behandlungs-Schnittstellen besteht ein erhöhtes Risiko für Medikationsdiskrepanzen, die durch einen systematischen Medikationsabgleich (Medication Reconciliation) verhindert werden können. Bei allen stationären Spitalpatienten muss es ein strukturiertes Vorgehen für die Erfassung der bei Eintritt bestehenden Medikation sowie für den konsequenten Abgleich der Angaben von Spitaleintritt bis -austritt geben. Dafür sind folgende Rahmenbedingungen zu erfüllen:
a) Klares Commitment der Führung
– Die Spitalleitung und Führungspersonen der beteiligten Berufsgruppen – Ärzte, Pflegefachpersonen und Spitalapotheker – unterstützen und überprüfen Medication Reconciliation aktiv.
– Es müssen genug Ressourcen zur Verfügung stehen, damit sich die Fachpersonen für die Aufgaben Zeit nehmen können.
b) Interprofessionalität und Zusammenarbeit aller Akteure
– Interprofessionelle Zusammenarbeit ist ein integraler Bestandteil des systematischen Medikationsabgleichs. Um die definierten Aufgaben und Verantwortungen wahrzunehmen, ist eine konsequente Schulung aller Prozessbeteiligten unerlässlich.
– Die Ausgestaltung der Prozesse obliegt den Spitälern. Das anamnestische Gespräch ist eine Grundqualifikation von Ärztinnen und Ärzten. Je nach Patientengruppe kann eine Erhebung der Medikamente durch andere Fachpersonen von Vorteil sein. Generell wird der Einbezug der Spitalapotheke bzw. klinischen Pharmazie beim systematischen Medikationsabgleich empfohlen.
– Medikationssicherheit bei Spitaleintritt und -austritt kann nicht allein durch Spitäler gewährleistet werden. Insbesondere die Grundversorger, aber auch Offizin-Apotheken, Spitex, freiberufliche Pflegefachpersonen sowie Alters- und Pflegeinstitutionen sind wichtige Partner. Alle Akteure müssen einen geregelten Informationsfluss sicherstellen.
– Patientinnen und Patienten oder ihre Angehörigen können einen wesentlichen Beitrag bei der Medikationssicherheit leisten. Sie sollen die Medikamente und einen aktuellen Medikamentenplan ins Spital mitbringen. Sie sollen ermutigt werden, Schwierigkeiten sowie Unklarheiten bei der medikamentösen Therapie anzusprechen.
c) IT-Strukturen
– Nur mittels adäquater Informationstechnologie (IT) können die Dokumentationsqualität verbessert und Doppelspurigkeiten verhindert werden.
– Die konsequente Nutzung des Elektronischen Patientendossiers (EPD) soll gefördert werden. Die IT-Anbieter sind aufgerufen, Schnittstellen zwischen EPD und Primärsystemen der Leistungserbringer interoperabel zu gestalten.
d) Sicherheitskultur und Forschung
– Als Bestandteil eines sicheren Medikationsmanagements muss der systematische Medikationsabgleich durch weitere Massnahmen zur Förderung der Patientensicherheit ergänzt werden.
– Die Thematik soll verstärkt in die Ausbildung der Studierenden von Medizin, Pharmazie und Pflege Eingang finden.
– Es braucht in der Schweiz mehr Erfahrungen bezüglich wirksamer Modelle. Erfahrungsaustausch und Forschungsprojekte sind zu fördern.
Hinweis
Die hier abgebildete Version der Erklärung ist gekürzt. Um den Originaltext einzusehen und die Erklärung zu unterzeichnen siehe:
www.patientensicherheit.ch.