Für eine erkrankte Person, die noch einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz hat, ist schnelles Handeln besonders wichtig. Der behandelnde Arzt steht hier an vorderster Front. Er kann am besten beurteilen, ob und in welchem Masse sein Patient noch leistungsfähig ist und wo allenfalls bei der Eingliederung Leistungsdefizite zu erwarten sind. Ist er unsicher bei der Festlegung der Arbeitsunfähigkeit, so nimmt er am besten auch unabhängig von der IV und in Absprache mit seinem Patienten mit den Arbeitgebenden oder Ausbildenden Kontakt auf. Dies bringt den Vorteil, dass der behandelnde Arzt vor dem Verfassen eines Arztzeugnisses die Anforderungen am Arbeitsplatz seines Patienten näher kennt. Zur besseren Beurteilung der Arbeitsfähigkeit haben die Ostschweizer Ärztegesellschaft und die Arbeitgeberverbände im Kanton St. Gallen ein erweitertes Arztzeugnis und einen vom Arbeitgeber auszufüllenden Arbeitsplatzbeschrieb entwickelt (Wiedersheim P., 2014). Dieses erweiterte Arztzeugnis ist auch in die Vorlagen der Swiss Insurance Medicine eingeflossen (Link:
www.swiss-insurance-medicine.ch). Es wird aktuell vom Verein Compasso, der vom Schweizerischen Arbeitgeberverband präsidiert wird, in Zusammenarbeit mit allen relevanten Akteuren weiterentwickelt. Im 2018 wird dieses neue Arztzeugnis veröffentlicht werden. Die Informationsplattform
www.compasso.ch ist auch für die behandelnden Ärzte von Interesse.