Kommentar zum Artikel «Neuroradiologie»

Weitere Organisationen und Institutionen
Ausgabe
2017/49
DOI:
https://doi.org/10.4414/saez.2017.06239
Schweiz Ärzteztg. 2017;98(49):1641

Publiziert am 06.12.2017

Die Schweiz. Gesellschaft für Radiologie (SGR-SSR) möchte darauf hinweisen, dass der Antrag der Schweiz. Gesellschaft für Neuroradiologie (SGNR) für einen Facharzt für Neuroradiologie in den zuständigen Gremien des Schweizerischen Instituts für Weiter- und Fortbildung (SIWF) eingehend behandelt wurde. Nach Abwägung der Argumente für und gegen den von den Autoren geforderten Facharzt Neuroradiologie und nach Anhörung der verschiedenen Positionen wurde der Antrag in der Vorstandssitzung des SIWF vom 
16. Juni 2016 mit grossem Mehr verworfen. Der Entscheid wurde dadurch begründet, dass erstens die bestehenden modularen Schwerpunkte in Neuroradio­logie (diagnostische Neuroradiologie und invasive Neuroradiologie) bereits über das international übliche Mass hinausgehen und die Versorgungssicherheit für die Patienten gewährleisten können und zweitens das Modell eines Facharzttitels für Neuroradiologie nirgends in Europa oder Nordamerika gültig ist, mit der einzigen Ausnahme von Portugal. Selbst dort hat sich dieses Modell jedoch aus verschiedenen praktischen Gründen nicht bewährt.
Dem Wunsch der SGNR nach einer Verkürzung der Weiterbildungszeit von interventionell tätigen Neuroradiologen innerhalb der bestehenden Schwerpunkte wurde in den Folgeverhandlungen zwischen den Gesellschaften SGNR und SGR mit verschiedenen Vorschlägen seitens der SGR Rechnung getragen.
1 Valvanis A, Remonda L, Gralla J. Neuroradiologie: ein unterschätztes Fachgebiet. Schweiz Ärztezeitung. 2017;98(49):1639–40.