Zusammenfassung
Die Einschränkung der Zulassung zur Tätigkeit zu Lasten der obligatorischen Krankenversicherung («Zulassungsstopp» im ambulanten Bereich) gestützt auf Art. 55a KVG läuft am 30. Juni 2019 ab.
Der Bundesrat hat am 9. Mai 2018 dem Parlament eine Botschaft unterbreitet, welche diese Einschränkung der Zulassung ablösen soll.
In der Botschaft des Bundesrates sind Änderungen mit schwerwiegenden Folgen für Ärztinnen und Ärzte sowie indirekt Spitäler vorgesehen.
Drei negative Änderungen möchten wir hervorheben:
Erstens soll die Ausnahme vom Zulassungsstopp für Ärztinnen und Ärzte, die «mindestens drei Jahre an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte gearbeitet haben», gestrichen werden. Wir befürchten, dass Ärztinnen und Ärzte neu den Kanton nicht mehr wechseln können.
Zweitens muss ein Kanton, der die Anzahl Ärzte und Ärztinnen beschränkt, diese Beschränkung auch auf die Anzahl Ärzte und Ärztinnen, die ihre Tätigkeit im ambulanten Bereich eines Spitals ausüben, anwenden.
Drittens können die Kantone die Zulassung blockieren, wenn die Kosten in einem Fachgebiet überdurchschnittlich ansteigen.
Wir empfehlen den Ärztinnen und Ärzten sowie den Spitälern, sich gegen diese unverhältnismässigen Verschärfungen der Zulassung im laufenden Gesetzgebungsverfahren zu engagieren.
Anstelle einer Verschärfung wäre eine Klarstellung von Auslegungsfragen zur Ausnahme für Ärztinnen und Ärzte, die «mindestens drei Jahre an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte gearbeitet haben», sinnvoll.