Der Bundesrat fungiert als letzte Instanz zur Genehmigung von Tarifversionen und Kodierrichtlinien. Als letzte Möglichkeit, die unspezifische Zuordnung, eine undifferenzierte Abgeltung und eine unverwertbare Datenerzeugung zu vermeiden, blieb der Weg zum Bundesrat über den Verwaltungsrat der SwissDRG AG. Denn jede geplante Abrechnungsversion muss zusammen mit den vom BFS erstellten Kodierrichtlinien dem Bundesrat zur Genehmigung vorgelegt werden. Der Verwaltungsrat der SwissDRG hat beschlossen, dem Bundesrat die von der FMH und den Fachgesellschaften entworfene Sepsis-Kodierrichtlinie zur Annahme zu empfehlen. Die Zustimmung des Bundesrates zur SwissDRG-Version 8.0 vorausgesetzt, ersetzt die unter
https://www.swissdrg.org → Akutsomatik → Hinweise zur Leistungserfassung → PDF Kodierrichtlinie Sepsis publizierte Kodierrichtlinie die im Kodierungshandbuch veröffentlichte Version. So fände zu guter Letzt – dank interdisziplinärer Zusammenarbeit – ein klinischer Fortschritt zeitnah Abbildung im Tarifsystem.