Warum reagieren die Addictologen so nervös und heftig?

Briefe / Mitteilungen
Ausgabe
2018/5152
DOI:
https://doi.org/10.4414/saez.2018.17434
Schweiz Ärzteztg. 2018;99(5152):1830

Publiziert am 19.12.2018

Warum reagieren die Addictologen so nervös und heftig?

Der Artikel «Gute Argumente – unhaltbare Schlussfolgerungen» macht perplex. Denn ­gegen die Frage von J. Barben «Legalisierung von Cannabis – wer profitiert davon?» [1] wird grosskalibriges Geschütz aufgefahren: Im Namen der Swiss Society of Addiction Medicine und des Collège Romand des Médecins de l’Addiction, von einer langen Liste von weiteren Fachpersonen «mitgetragen», leiten fünf Autoren mit Deduktionen aus den «Prämissen P1 bis P4 formallogisch» ab, dass Barben zu einem «groben Fehlschluss» gelangt sei. Von «intellektuell unredlich», von «Red Herrings» – und «ad personam»-Argumenten ist die Rede.
Die aufmerksame Lektüre lässt erkennen, dass die Autoren sich der Vorgehensweise bedienen, die darin besteht, die Argumentation eines vermeintlichen Gegners pointiert zu formulieren, um dann besser auf ihn schies­sen zu können. Trotzdem pflichten die hochkarätigen Logiker selbst dem Anliegen Barbens dann bei, da es «unbestritten [ist], dass Cannabiskonsum auf individuellem und volksgesundheitlichem Niveau negative Auswirkungen haben kann. Dabei stellen Jugendliche eine besonders vulnerable Gruppe dar.» Und weiter: «Wir gehen mit Barben darin einig, dass jedwelche Regelung des Cannabismarktes eine strikte Kontrolle der finanziellen Interessenkonflikte beinhalten sollte. Das Interesse der Tabakindustrie für einen sich in die Legalität verschiebenden Markt dürfte ­tatsächlich eines der grössten Risiken sein.»
Barben hat mit dem Titel seines Artikels die legitime Frage gestellt, wem wohl eine Legalisierung des Cannabis nützlich sei. Er hat nicht die «Prohibition» als einzige Lösung vorgeschlagen, wie seine Gegner behaupten. Dieser Begriff wird von Zullino et al. gebraucht. Paradox schlussfolgern diese nach ihrer Demontage denn auch: «Die Argumentation Barbens ist also insgesamt [...] bestens geeignet, eine Regulierung des Cannabismarktes zu unterstützen. Das grosse Verdienst seines Artikels ist, auf mögliche Fallstricke hingewiesen zu haben.» – Kommt die Nervosität der Addictologen daher, dass sie in der Vergangenheit gegenüber den Befürwortern der Legalisierung nicht selbst die wesentlichen Fallstricke eines solchen Marktes mit genügend Nachdruck hervorgehoben haben? Nicht nur sollte die Pflanze nicht manipuliert werden dürfen (wie dies für Tabakprodukte geschieht), sondern auch die Werbung, Promotion und das Sponsoring zur Banalisierung und zugunsten des Konsums müssen untersagt sein, denn banal ist Cannabis sicher nicht. Und deswegen sollte der Staat auch nicht Werbung nach dem Motto erlauben: «Ein legales Produkt soll lega­l beworben werden dürfen» (Filippo Lombar­di, Ständerat CVP/TI, Präsident von Kommuni­kation Schweiz). Möglicherweise ist Cannabis für einige im Betäubungsmittel­gesetz nicht adäquat untergebracht, da dieses den individuellen Konsum verbot. Aber «Legalisierung» im Sinn «Zulassung zum freien Markt» ist ­bestimmt nicht besser. Prag­matisch würde man gescheiter von «Dekriminalisierung» des Konsums in einem streng regulier­ten Markt sprechen, der weder Manipulierung des Produktes noch seine Bana­lisierung zulässt, … und möglichst verhindert, dass sich die Dealer am Elend der abhängig Gewordenen bereichern, wie dies mit dem Geldspiel, Alkohol, Nikotinprodukten aller Art, und weiteren Drogen mit regelmässigem staatlichen Segen, geschieht.