Sie haben gefragt – unser Experte antwortet
Dr. med. B. aus L. schreibt: Im Wartezimmer meiner Praxis ist eine Webcam installiert. Die Bilder werden live über meine Homepage übertragen. So können Patienten zu Hause die Wartezeit abschätzen und entscheiden, ob sie ohne Termin die Praxis aufsuchen möchten. Ist das zukünftig noch möglich?
Antwort des Experten: Im Prinzip Ja. Die wartenden Patienten sind jedoch über einen Aushang im Wartezimmer darüber zu informieren, dass sie nicht direkt in die Kamera schauen und winken sollen. Auf Nachfrage von Patienten sind Augenmasken bereitzustellen.
Dr. med. R. aus B. schreibt: Meine Praxis ist nicht sehr gross, aus Platzgründen steht mein Drucker im Wartezimmer. Der Einsatz von Druckern war bisher nicht explizit im Datenschutzgesetz geregelt. Darf ich den Drucker weiterhin im Wartezimmer betreiben?
Antwort des Experten: Im Prinzip Ja. Sie sollten allerdings den Ständer mit den Zeitschriften nicht direkt daneben stellen, um Verwechslungen zu vermeiden.
Dr. med. P. aus Z. schreibt: Um Patienten den Zugang zu ihren medizinischen Befunden zu vereinfachen, habe ich diese bis jetzt in einem Schaukasten neben dem Praxiseingang ausgehängt. Es wird so viel über Datenschutz geredet, und ich bin etwas verunsichert. Kann ich das weiterhin so machen?
Antwort des Experten: Im Prinzip Ja. Sie dürfen nur nicht den vollständigen Namen der Patienten nennen und Verdachtsdiagnosen stellen. Möglich ist z.B.: Hans S., 52 Jahre, immer noch deutlich erhöhte Leberwerte.