Ärztekammer stimmt der ambulanten Tarifstruktur TARDOC V1.0 zu!

FMH
Ausgabe
2019/21
DOI:
https://doi.org/10.4414/saez.2019.17914
Schweiz Ärzteztg. 2019;100(21):715

Affiliations
Dr. med., Mitglied des FMH-Zentralvorstandes, Departementsverantwortlicher Ambulante Versorgung und Tarife

Publiziert am 22.05.2019

In einer zukunftsweisenden Abstimmung zur Tarifstruktur TARDOC V1.0 setzt die Ärzteschaft ein klares Signal in Richtung Tarifpartnerschaft. Bereits am ­Vortag der Ärztekammer vom 9. Mai 2019 hatte die ­Delegiertenversammlung der FMH der revidierten ­Tarifstruktur TARDOC 1.0 und dem Grundvertrag einstimmig zugestimmt. Sie empfahl auch der Ärztekammer die Zustimmung zur Tarifstruktur.
Die Ärzteschaft setzt mit diesen beiden klaren Entscheiden ohne Gegenstimmen ein starkes Zeichen in die Richtung der Tarifpartner, aber auch gegenüber der Politik und dem Bundesrat. Das «Corps médical» ist ­gewillt, an der Tarifautonomie festzuhalten und dafür auch Kompromisse einzugehen. Mit diesem eindrücklichen Commitment zum Konsens widerlegt die Ärzteschaft die immer wieder von der Politik und den Medien kolportierte Unfähigkeit, sich innerhalb der heterogenen Ärzteschaft zu einigen. Mit ihrer Entscheidung hat sowohl die Delegiertenversammlung wie auch die Ärztekammer Weitblick gezeigt und Verantwortung übernommen.
An dieser Stelle sei auch nochmals das grosse Engagement und die Arbeit der zahlreichen Delegierten der Fachgesellschaften verdankt, ohne die eine so hohe Akzeptanz von TARDOC und der damit verbundene Erfolg nicht möglich gewesen wären.
Ein sachgerechter ambulanter Einzelleistungstarif, wie er auch vom Gesetz (KVG, Art. 43, Abs. 4) gefordert wird, kann nur von den Tarifpartnern ausgehandelt werden. Es ist nicht damit getan, einzelne Leistungs­positionen einfach zu berechnen und zu tarifieren. Ein Tarif muss im ärztlichen Alltag auch so angewendet werden können, dass er den Bedürfnissen aller Beteiligten und auch den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten gerecht wird. Dabei sind die Rahmen­bedingungen zur Anwendung des Tarifs, nämlich die Abrechnungsregeln, ebenso wichtig wie die Tarifstruktur. Nur so kann die täglich geleistete unbestritten hohe Qualität im schweizerischen Gesundheitswesen für die Patientinnen und Patienten auch in Zukunft erhalten bleiben.
Die Tarifstruktur TARDOC muss auch zwingend im Sinne eines lernenden Tarifsystems intensiv gepflegt und weiterentwickelt werden. Erkannte Fehler und ­Unwuchten der Tarifstruktur müssen während der Einführungsphase des revidierten Tarifs rasch und zielführend korrigiert werden. Dafür liegt ein detailliertes Tarifierungshandbuch vor, und die entsprechende Organisation steht bereit.
Nur so hat TARDOC als ambulanter Einzelleistungs­tarif überhaupt eine Zukunft. Eine Blockade der Weiterentwicklung dieser Tarifstruktur, wie dies nach der Einführung des TARMED 2004 geschehen ist, darf sich keinesfalls wiederholen.
Was nun vorliegt, ist eine verhandelte, vollständig aktualisierte, sachgerechte und nach betriebswirtschaftlichen Kriterien bemessene Einzelleistungsstruktur, an der bis zur Verabschiedung der Leistungsstruktur auch die H+ mitbeteiligt war. Nun stehen noch die Genehmigungen durch unsere Tarifpartner Curafutura und die MTK bevor, welche den Tarif mit uns zusammen entwickelt haben. Wenn auch unsere Partner dem TARDOC zustimmen, kann die Tarifstruktur Mitte Jahr dem Bundesrat zur Festlegung eingereicht werden. Sobald die Tarifpartner ihre internen Ge­nehmigungsverfahren abgeschlossen haben, werden wir gemeinsam und detaillierter über die revidierte Tarifstruktur TARDOC und die nächsten Schritte informieren.