Samia Hurst schreibt zu unserem Artikel «Organspende am Lebensende», pulbiziert am 3.4.2019: «Es wäre natürlich sehr schwerwiegend, eine solche Position all jenen vielen aufzwingen zu wollen, die sie nicht teilen und von denen einige ausserdem noch mit dem eigenen Leben bezahlen müssten. Man verlangt von niemandem den Tod wegen der Religion eines anderen.» Hurst geht in ihrer Argumentation nicht auf unser Hauptargument ein, nämlich, dass Organspender bei der Organentnahme nicht tot sein können, da die Organe zum Zeitpunkt der Entnahme noch lebendig sind, lebendig sein müssen, um transplantiert werden zu können. Wir beschreiben in unserem Artikel die Lebenszeichen von Organspendern zum Zeitpunkt der Organentnahme – Atmung, Herzschlag, warme, rosige Haut –, und dass sie beim Aufschneiden ihres Körpers mit Blutdruck-, Pulsanstieg, Schwitzen, Abwehrbewegungen mit Armen und Beinen und Tränen der Augen reagieren können [1]. Dies ist keine «Position» oder «Religion», sondern «schwindelig machende» Realität. Im Klartext bedeutet diese Beschreibung nämlich: Explantationen sind Zergliederungen lebender menschlicher Körper. Wir erachten es als unsere ethische Verpflichtung, sterbende Menschen vor solchen Eingriffen zu schützen.
Auch möchten wir darauf hinweisen, dass die medizinische Forschung heutzutage keine Aussagen darüber machen kann, wie die Erlebnisfähigkeit von Menschen mit Hirnversagen (sogenannt «Hirntote») und sterbenden Menschen ist. Es gibt keine wissenschaftlichen Belege, die besagen, dass das Bewusstsein vom Hirn «produziert» wird und an dieses gebunden ist.
Wir sind im Übrigen wie Hurst der Meinung, dass bei Menschen mit Hirnversagen die lebenserhaltenden Massnahmen – wie das heute Standard ist – auf der Intensivstation gestoppt werden sollen, damit sie anschliessend im Kreise ihrer Angehörigen eines natürlichen Todes sterben können. Aber man soll sterbenden Menschen nicht ihre Organe aus dem Körper schneiden und ihr Leben so beenden.
Literatur
1 Frei A, Aemissegger U, Beerli A, Sicher M, Stoffel G. Organspende am Lebensende. Schweiz Ärzteztg. 2019;100(14):508–10.
Mit der Kommentarfunktion bieten wir Raum für einen offenen und kritischen Fachaustausch. Dieser steht allen SHW Beta Abonnentinnen und Abonnenten offen. Wir publizieren Kommentare solange sie unseren Richtlinien entsprechen.
Wir brauchen Ihre Unterstützung
Setzen Sie mit dem Abokauf ein Zeichen für die Zukunft unserer Fachzeitschriften!
Mit der Kommentarfunktion bieten wir Raum für einen offenen und kritischen Fachaustausch. Dieser steht allen SHW Beta Abonnentinnen und Abonnenten offen. Wir publizieren Kommentare solange sie unseren Richtlinien entsprechen.