Gemeinsam mit den betroffenen Fachgesellschaften hat die Abteilung stationäre Versorgung und Tarife der FMH in über zweijähriger Arbeit die Basis- und Zusatzleistungen in der Rehabilitation definiert und den Partnern der SwissDRG AG und dem BFS zwecks Etablierung in der CHOP unterbreitet. Schlussendlich konnte die FMH ihre Partner erfolgreich von einem Mittelweg als Kompromiss überzeugen. Dieser Weg erfordert einen gewissen Erfassungsaufwand, versucht aber, diesen in Grenzen zu halten (vgl. dazu z.B. Bruno Trezzini und Beatrix Meyer in der SÄZ
2019;100(6): 161–2). Ende April 2019 wurde diese gemeinsame Haltung der Verhandlungspartner anlässlich einer Sitzung im Bundesamt für Statistik BFS erneut bestätigt. Von den Kassen und Kantonen wurde sehr klar eine Transparenz bezüglich der erbrachten Leistung eingefordert. Die FMH konnte aber, unterstützt durch H+, erreichen, dass der Erfassungsaufwand nicht überbordet.