Eidgenössische Kommission für Tabakprävention (EKTP)

Stellungnahme der EKTP zu Elektronischen Zigaretten

Weitere Organisationen und Institutionen
Ausgabe
2019/50
DOI:
https://doi.org/10.4414/saez.2019.18412
Schweiz Ärzteztg. 2019;100(50):1703

Affiliations
a PD Dr. med., Chefarzt Pneumologie, Kantonsspital Winterthur; b Dr. sc. pol., Präsidentin EKTP; c Prof., Direktor ICH (Institute of Communication & Health), Università della Svizzera italiana

Publiziert am 10.12.2019

Zu Elektronischen Zigaretten (E-Zigaretten) hat sich die EKTP im September 2016 mit einer publizierten Stellungnahme geäussert. Die bessere Evidenzlage zu Auswirkungen von E-Ziga­retten und dem Konsumver­halten, die veränderten Rahmen­bedingungen in der Schweiz mit frei verkäuf­lichen nikotinhaltigen Produkten, der Einfluss der ­Tabakindustrie auf den E-Zi­garetten-Markt und die Bewer­bung dieser Produkte ­sowie die potenteren und neueren E-Zigaretten-Verdampfungssysteme erfordern eine Aktualisierung der Stellungnahme (Text online). Die Empfehlungen der EKTP sind:
1. E-Zigaretten müssen gleich behandelt werden wie herkömmliche Tabakzigaretten.
2. E-Zigaretten müssen zusätzlich einer spezifischen Regulierung unterworfen werden. Dazu gehören Qualitätsnormen für die Spezifikationen der E-Zigaretten-Geräte und die Inhalte der Kartuschen (Liqui­d), eine restriktive Liste der erlaubten Kom­ponenten dieser Flüssigkeiten sowie eine Höchstgrenze für den Nikotingehalt. Alle Inhaltsstoffe müssen auf den Packungen aufgeführt werden, wo ebenfalls Warnhinweise zu den Risiken beim Gebrauch an­zubringen sind (z.B. durch Eigenmischungen der Liquide).
3. Nikotinhaltige E-Zigaretten und Liquide dürfen nur an Erwachsene verkauft werden.
4. Das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen sowie die ergänzenden kantonalen Gesetzgebungen gelten auch für den Gebrauch von E-Zigaretten.
5. Jede Form von Werbung, Promotion und Sponsoring für E-Zigaretten ist zu verbieten analog zu anderen Nikotin- und Tabakprodukten gemäss den Forderungen des WHO-Rahmenübereinkommens zur Eindämmung des Tabakgebrauchs (FCTC).
6. In Übereinstimmung mit den Empfehlungen der WHO sollen Gesundheitsbehörden davon absehen, E-Zigaretten für die Tabakentwöhnung zu empfehlen. Die nötigen wissenschaftlichen Nachweise für die Sicherheit und die langfristige Wirksamkeit fehlen für eine solche Empfehlung.
Zu empfehlen sind die Behandlungsarten der Tabak­abhängigkeit, die ihre Effizienz bereits bewiesen haben (Substitutionsprodukte, Bupropion, Vare­niclin, Rauchstopplinie, ärztliche und nicht-ärzt­liche Fachberatung etc.).
7. E-Zigaretten müssen gleich wie Zigaretten besteuert werden. Die Höhe der Steuer soll derjenigen der Tabakprodukte entsprechen. Der Steuerertrag soll dazu verwendet werden, die Tabakprävention sowie die Forschung im Bereich der E-Zigaretten zu fördern. Dabei muss der Fokus auf die Analyse der Langzeitwirkung auf die Gesundheit, der Effizienz für die Tabakentwöhnung, der psychologischen und sozialen Auswirkungen sowie den Gefahren des gleichzeitigen Konsums von Tabakprodukten und E-Zigaretten gelegt werden.
8. Regelmässige Analysen von verkauften Liquiden sind erforderlich. Zielführend sind koordinierte Unter­suchungen unter den Kantonen.
9. Es braucht eine einheitliche Regelung für die zulässige Schadstoffbelastung der Luft durch E-Zigaretten im Innen- und Aussenbereich, da auch diese Produkte wesentlich zu den Luftschadstoffen beitragen und die störenden und gesundheitsschäd­lichen Wirkungen auch bei niedrigerem Schadstoffgehalt auftreten.
Dr. Lucrezia Meier-Schatz (Präsidentin)
lucrezia[at]meier-schatz.ch