Ein wichtiger Schritt in Richtung TARDOC-Genehmigung

FMH
Ausgabe
2020/2930
DOI:
https://doi.org/10.4414/saez.2020.19082
Schweiz Ärzteztg. 2020;101(2930):877

Affiliations
Dr. med., Mitglied des FMH-Zentralvorstandes, Departementsverantwortlicher Ambulante Versorgung und Tarife

Publiziert am 14.07.2020

Vor einem Jahr hat die FMH zusammen mit dem Tarifpartner curafutura die neue ambulante Tarifstruktur TARDOC beim Bundesrat zur Genehmigung eingereicht. Über drei Jahre haben die Tarifpartner FMH, cura­futura und MTK die Tarifstruktur erarbeitet. Auch H+ war während eines Grossteils der Verhandlungen beteiligt, trat dann aber aus der Partnerschaft aus.
Seither ist einiges geschehen. Im November 2019 fand ein erstes Treffen der einreichenden Tarifpartner mit dem BAG statt. Im Dezember gab es ein weiteres Treffen, bei dem auch die Tarifpartner H+ und santésuisse dabei waren, welche die Tarifstruktur TARDOC nicht mit eingereicht haben. Zwischen Januar und März 2020 fanden im Rahmen der inhaltlichen Prüfung des TARDOC beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) drei intensive und zielführende Workshops mit den einreichenden Tarifpartnern statt.
Gleichzeitig teilten das BAG und der Bundesrat Anfang Jahr den Tarifpartnern mit, dass die Tarifstruktur aus Sicht des BAG aus formalen Gründen nicht genehmigungsfähig sei. Im Vordergrund standen zwei Hauptgründe: erstens das Fehlen der Mehrheit bei den ­Ver­sicherern, zweitens die Einreichung von zwei unterschiedlichen Konzepten zur Umsetzung der kostenneutralen Einführung der neuen Tarifstruktur.
Die FMH hat sich daraufhin mit den Tarifpartnern erneut an die Arbeit gemacht, um diese Vorgaben des BAG und des Bundesrates zu erfüllen. Dies unter Berücksichtigung der kostenneutralen Einführung des neuen Tarifs, dem sowohl die Delegiertenversammlung der FMH als auch die Ärztekammer im Frühling 2019 zugestimmt hatten. Eine fixe Normierung der Taxpunkte innerhalb der Tarifstruktur war dabei aber keine Option für die FMH. Dies schon deshalb nicht, weil die Delegiertenversammlung der FMH wie auch die Ärztekammer eine fixe Taxpunkt-Normierung bei Einführung des Tarifs abgelehnt haben. Ausserdem verletzt eine fixe Normierung der Taxpunkte die gesetzliche Vorgabe von KVG Art. 43, Abs. 4.
Deshalb entwickelte man eine Lösung mit einem variablen «External Factor», um sicherzustellen, dass das Taxpunktvolumen des TARDOC bei Tarifeinführung demjenigen des TARMED entspricht. Zur Einhaltung des KVV Art. 59c, Abs. 1c (keine Mehrkosten durch Tarif­modellwechsel) wird das aus der Transkription resul­tierende 14% höhere TARDOC-Taxpunktvolumen bei Einführung der neuen Tarifstruktur mit dem varia­blen External Factor multipliziert. Es wird demnach keine Kürzung um 14% zum heutigen TARMED-­Taxpunktvolumen geben, sondern das höhere Taxpunkt-volumen des TARDOC wird bei Einführung des Tarifs auf das Taxpunktvolumen des TARMED egalisiert. In der Monitoringphase bei der Einführung des Tarifs kann der ­External Factor bei Bedarf angepasst werden.
Nach schwierigen, aber erneut konstruktiven Verhan­dlungen mit curafutura und der Genehmigung des ­gemeinsamen Konzepts für eine kostenneutrale Einfüh­rung der neuen Tarifstruktur durch die Delegiertenversammlung der FMH ist es schliesslich gelungen, dem Bundesrat am 25. Juni 2020 eine gemeinsame Tarifstruktur ohne fixe Normierung der Taxpunkte und ein gemeinsames Konzept zur kostenneu­tralen Einführung der neuen TARDOC-Tarifstruktur nach­zureichen. Nach dem Beitritt der SWICA im Mai 2020 zum TARDOC sind alle Vorgaben des BAG und des Bundes­rates zur Genehmigung des TARDOC erfüllt.
Damit liegt nun erstmals seit 2004 wieder eine gesetzeskonforme, sachgerechte und betriebswirtschaftlich bemessene Einzelleistungstarifstruktur vor, welche den gesetzlichen Anforderungen gerecht wird und alle Auflagen des Bundesrates erfüllt. TARDOC 1.1 liegt zur Genehmigung durch den Bundesrat bereit!