Tipp an die behandelnden Ärztinnen und Ärzte:
Bleiben Sie bei Kontakten mit den Versicherern auf dem medizinischen Parkett und begegnen Sie den beratenden Ärztinnen und Ärzten als Berufskolleginnen und Berufskollegen, denn die allermeisten von ihnen sind klinisch tätig, und die anderen haben ebenfalls eine grosse klinische Erfahrung. Denken Sie sowohl an den Datenschutz wie auch daran, dass sich die versicherungsmedizinische Sicht nicht mit der medizinischen decken muss.
Tipp an die Versicherer:
Wenn ein behandelnder Arzt sich die Mühe und die Zeit nimmt, einer fallführenden Versicherungsfachperson zu schreiben oder zu telefonieren, und um ein Gespräch mit dem beratenden Arzt bittet, so ist dies Zeichen eines grossen Engagements vonseiten des behandelnden Arztes in einem komplexen Fall. Handelt es sich um ein medizinisches Problem, so ist der beratende Arzt beizuziehen und so bald wie möglich ein Besprechungstermin festzulegen. Handelt es sich nicht um ein medizinisches Problem, so ist dies dem behandelnden Arzt zu erklären und aufzuzeigen, dass der beratende Arzt dazu nicht notwendig ist.
Tipp an die beratenden Ärztinnen und Ärzte:
Als beratender Arzt steht es in Ihrer Pflicht, bei Bedarf mit behandelnden Ärztinnen und Ärzten in Kontakt zu treten und über Uneinigkeiten in medizinischen Belangen zu diskutieren. Begegnen Sie ihnen kollegial und erklären Sie Ihren Standpunkt aus versicherungsmedizinischer Sicht. Sollte sich in der Diskussion ergeben, dass Sie Ihren Standpunkt überdenken und zu einer anderen Empfehlung an die Versicherungsgesellschaft gelangen, so versprechen Sie nichts, denn schlussendlich entscheidet die versicherungsinterne Fachstelle.