Die ATSV weist die Gutachterinnen und Gutachter an, die Tonaufnahmen mit einfachen Vorgaben technisch korrekt zu erstellen und in gesicherter elektronischer Form an den Versicherungsträger zu übermitteln. Die Versicherungsträger haben dazu in den Aufträgen einheitliche Vorgaben zu machen. Angedacht ist für Gutachten der Invalidenversicherung eine Lösung mit einer App, die sowohl auf Apple- als auch Android-Smartphones funktionieren soll. Ab Mitte Dezember stehen hierzu auf der Website
www.eahv-iv.ch/iva weitere Informationen wie Benutzerhandbuch und -dokumentation oder Schulungsvideos zur Verfügung.
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