SAMW und FMH suchten seither einen Weg, um diese unbefriedigende und zu Unsicherheiten führende Situation aufzulösen. Eine gemeinsame Arbeitsgruppe setzte sich differenziert mit dem Kapitel zur Suizidhilfe und den dort verwendeten Begriffen auseinander und nahm präzisierende Anpassungen vor. Diese wurden von den verantwortlichen SAMW-Gremien im Jahr 2021 genehmigt: Zentrale Ethikkommission (ZEK), Vorstand und Senat. Auf eine erneute öffentliche Vernehmlassung wurde verzichtet, weil die Anpassungen im Verständnis der SAMW keine materielle Änderung der Richtlinien darstellen. Mit dem Entscheid der Ärztekammer vom 19. Mai 2022, diese angepassten Richtlinien in die Standesordnung der FMH aufzunehmen, liegt nur noch eine gültige Fassung der Richtlinien zum Umgang mit Sterben und Tod vor. Diese sind auf Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch online zugänglich:
www.samw.ch/richtlinien.