Vermischtes

Forschungsstipendium der Schweizerischen Hirnliga

Mitteilungen
Ausgabe
2024/1314
DOI:
https://doi.org/10.4414/saez.2024.1428927826
Schweiz Ärzteztg. 2024;105(13-14):22

Publiziert am 27.03.2024

Die Schweizerische Hirnliga verleiht 2025 ein neurowissenschaftliches Forschungsstipendium für die Anschub-Finanzierung einer Nachwuchswissenschaftlerin/eines Nachwuchswissenschaftlers. Unterstützt wird jegliche Art der Hirnforschung an einer anerkannten wissenschaftlichen Institution oder Klinik in der Schweiz. Jungakademikerinnen und Jungakademiker aus der Medizin, Biologie, Psychologie, Informatik oder einem verwandten Gebiet kommen als Empfängerin/Empfänger des Stipendiums infrage. Dieses Jahr soll klinische beziehungsweise translationelle Neuro-Forschung prämiert werden, bei der auch wissenschaftliche Untersuchungen an Patienten einen wichtigen Bestandteil darstellen.
Grundsätzlich soll die einjährige Besoldung einer Doktorandin/eines Doktoranden ermöglicht werden, wenn anderweitige finanzielle Ressourcen für die Entlöhnung fehlen. Für die Besoldung gelten die Ansätze des Schweizerischen Nationalfonds mit einer Obergrenze von CHF 60 000.– inkl. Sozialversicherung.
Für die Zusprechung des Forschungsstipendiums müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
  • Der Masterabschluss der Gesuchsstellerin/des Gesuchsstellers darf höchstens fünf Jahre zurückliegen;
  • Es fehlt eine anderweitige Finanzierung;
  • Das Forschungsprojekt muss in der Schweiz ausgeführt werden;
  • Die/der Forschungsleitende bestätigt in einem Promotionsschreiben, dass die Stipendiatin/der Stipendiat für das Forschungsprojekt geeignet ist, und dass die infrastrukturellen, personellen und methodischen Voraussetzungen für das Forschungsprojekt gegeben sind.
Elektronische Bewerbungen (Word oder PDF) in deutscher, französischer, italienischer oder englischer Sprache enthalten:
  • Skizze des gesamten Forschungsprojektes mit Präzisierung des anvisierten Meilensteins im finanzierten ersten Jahr: Fragestellung, Stand der Forschung, geplantes Vorgehen, Aufzeigen des wissenschaftlichen Werts, Zeitplan (maximal zehn Seiten exklusive Literaturverzeichnis) und eine kurze Zusammenfassung (maximal eine A4-Seite)
  • Vollständige Publikationsliste inklusive Impact Factor und «Ranking» der Zeitschriften
  • tabellarisches Curriculum Vitae
  • Promotionsschreiben der/des Forschungsleitende(n)
  • Erklärung, dass der Antrag oder ein ähnlicher Antrag keiner anderen Fördereinrichtung vorliegt oder vorgelegen hat
  • Lohnauszahlungsstelle, welche das Stipendium verwaltet
Nach Ablauf des Jahres wird ein kurzer Bericht über das Erreichte erwartet (1 A4-Seite).
Die Unterlagen sind bis spätestens 30.06.2024 einzureichen an die Schweizerische Hirnliga: info[at]hirnliga.ch
Das detaillierte Forschungsreglement kann bezogen werden bei der Geschäftsstelle der Schweizerischen Hirnliga (info[at]hirnliga.ch) oder auf der Website www.hirnliga.ch.